Termine können individuell vereinbart werden, sofern keine Passenden Termine auf unsere Homepage zu finden sind.
Die Teilnehmerzahl variiert zwischen den Kursen.
Schulungen finden in unserem Ausbildungsstandort in Waghäusel statt oder können bei Bedarf auch bei ihnen vor Ort durchgeführt werden.
*Diese Schulung kann ggf. auf Ihre Bedürfnisse speziell angepasst werden!
Theoretische Unterweisung
Praktische Unterweisung
– Achterknoten, gesichert, gelegt & gesteckt
– Neunerknoten, gesichert, gelegt
– Doppelter Spierenstich
– Mastwurf, gelegt & gesteckt
– Palstek, gesichert
– Hasenohr
– Schmetterling
– Halbmastwurf, gelegt, gesteckt
1. Die/der AnwärterIn muss mindestens 18 Jahre alt sein.
2. Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
3. Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
1. Die/der AnwärterIn muss mindestens 18 Jahre alt sein.
2. Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
3. Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
1. Die/der AnwärterIn muss mindestens 18 Jahre alt sein.
2. Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
3. Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
4. Die/der AnwärterIn muss die Prüfung Level 1 erfolgreich abgelegt haben. Die Gültigkeit der Qualifikation im Level 1 darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
5. Bisher geleistete Einsatzzeiten als Höhenarbeiter Level 1 werden dokumentiert. Mindesteinsatzzeiten sind nicht nachzuweisen.
1. Die/der AnwärterIn muss mindestens 21 Jahre alt sein.
2. Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
3. Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
4. Die/der AnwärterIn muss die Prüfung Level 2 erfolgreich abgelegt haben. Die Gültigkeit der Qualifikation im Level 2 darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
5. Zwischen der Prüfung Level 2 und der Prüfung zum Aufsichtführenden Höhenarbeiter müssen mindestens 12 Monate liegen.