Handwerker im Seil
Mit uns kommen sie ganz nach OBEN!
 


Schulungen

 


Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Schulungen

Termine können individuell vereinbart werden, sofern keine Passenden Termine auf unsere Homepage zu finden sind.


Die Teilnehmerzahl variiert zwischen den Kursen.


Schulungen finden in unserem Ausbildungsstandort in Waghäusel statt oder können bei Bedarf auch bei ihnen vor Ort durchgeführt werden.




 

 



Ausbildungsinhalte



Ausbildung im Umgang mit PSAgA

*Diese Schulung kann ggf. auf Ihre Bedürfnisse speziell angepasst werden!

Theoretische Unterweisung


  • Gesetzliche Bestimmungen     
  • Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung     
  • Arten von PSAgA     
  • Allgemeine Gefahren im Umgang mit PSAgA     
  • Sicherungsmaßnahmen     
  • Anschlagmöglichkeiten     
  • Sturzphysik     
  • Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen     
  • Bestimmungsgemäße Benutzung     
  • Sichtprüfung vor Benutzung     
  • Grenzen des Verfahrens und Fehlanwendungen     
  • Rettungsmöglichkeiten     


Praktische Unterweisung


  • Nutzerkontrolle vor Anwendung     
  • Anpassen der Ausrüstung     
  • Absturzsicherung     
  • Halte- und Rückhaltesysteme     
  • Steigschutzsysteme     
  • Sicherung in Hubarbeitsbühnen     
  • Anwendung der gesamten Ausrüstung     
  • Selbstrettung und Notfallmaßnahmen


Materialprüfung nach BGG 906


  • Vorschriften und Normen
  • Sicherheit & Unfallschutz
  • BGV A1; DGUV Grundsatz 312-906, DGUV Regel 112-198/199 (ehemals BGG 906; BGR 198 und 199)
  • Vorschriften & Normen
  • Material- und Gerätekunde
  • Verschiedene Systeme von PSA gegen Absturz, Gerätekunde
  • Richtiger und sicherer Einsatz der PSA in der Praxis
  • Fehler und Gefahren beim Einsatz von PSA gegen Absturz
  • Anwendungsbereiche von PSAgA (PSA-Anwendung, SZT, SKT und SRHT)
  • Anschlagpunkte (zertifizierte Systeme und natürliche Anschlagpunkte in der Praxis)
  • Fallbeispiele / praktische Übungen (Prüfung eines PSA-Set)



Ausbildung zum Höhenarbeiter nach FISAT Level 1


  • Kenntnis der einschlägigen Terminologie,
  • Grundkenntnisse der einschlägigen Bestimmungen für Arbeiten in Höhen und absturzgefährdeten Bereichen mit den wichtigsten Aussagen der Regelwerke, insbesondere der Persönlichen Voraussetzungen (ohne Voraussetzungen für Baustellen, Gefährdungsermittlung und Belehrungen),
  • Grundkenntnisse über Material/Ausrüstung, dessen Verwendung (inklusive Lagerung und Pflege) und seiner spezifischen Eigenschaften,
  • Grundkenntnisse der Knotenkunde,
  • Grundkenntnisse der möglichen Ankerpunkte, künstliche Anker und Befestigungen (nur Bruchlasten und Beispiele),
  • Kenntnisse in der Verwendung von Seilschutz,
  • Grundkenntnisse der Sturzphysik und der Grundlagen der Sicherungstechnik/Sicherungstheorie,
  • Grundkenntnisse der Problematik orthostatischer Schock,
  • Theoretische Kenntnisse der einfachen Rettung,
  • Anlegen der Ausrüstung,
  • Knoten

– Achterknoten, gesichert, gelegt & gesteckt
– Neunerknoten, gesichert, gelegt
– Doppelter Spierenstich
– Mastwurf, gelegt & gesteckt

  • – Prusik
  • Auf- und Abstieg mit Abseilgerät,
  • Aufstieg mit Seilklemmen,
  • Wechsel Aufstieg zum Abseilen bzw. umgekehrt,
  • Umstieg von einer Seilstrecke in eine andere,
  • Abseilen und Aufstieg mit Behelfsmethoden,
  • Rettung nach unten aus Sicherungsgerät mit aufgerissenem Falldämpfer,
  • Rettung nach unten aus Bruststeigklemme,
  • sichere Anwendung von PSA gegen Absturz,
  • Rettung aus PSA gegen Absturz

Ausbildung zum Höhenarbeiter nach FISAT Level 2

  • gute Kenntnis der einschlägigen Terminologie,
  • Grundkenntnisse über Gefährdungsermittlung und Einsatzplanung, Belehrungen zu
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und Baustellensicherung,
  • Handlungskompetenz bei Unfällen und anderen unvorhergesehenen Ereignissen,
  • genaue Kenntnisse über Material/Ausrüstung,
  • gute Kenntnisse der Knotenkunde,
  • gute Kenntnisse der möglichen Ankerpunkte und erweiteter Anschlagtechniken, sowie von künstlichen Ankern und Befestigungen,
  • Kenntnisse der Sturzphysik und der Sicherungstechnik,
  • Kenntnisse medizinischer Aspekte,
  • Kenntnisse zur Beurteilung von Ankerpunkten und der notwendigen Anschlagtechniken; inkl. der Kenntnis über transportable Anker und Befestigungen,
  • theoretische Kenntnisse der einfachen Rettung, der Rettung nach oben, der Rettung aus unwegsamen Konstruktionen,
  • Auswahl und Anlegen der Ausrüstung,
  • Knoten

– Palstek, gesichert
– Hasenohr
– Schmetterling
– Halbmastwurf, gelegt, gesteckt

  • – Klemmheist mit Bandschlinge
  • Auf- und Abstieg mit Behelfsausrüstung,
  • Auf- und Abseilen über Zwischenverankerungen,
  • horizontale Fortbewegung in allen Varianten,
  • Positionierung außerhalb der Falllinie unter den Ankerpunkten,
  • Rettung nach oben, aktive/passive Rettung aus horizontalen Seilstrecken/Struktur,
  • Streckeneinbau,
  • Grundkenntnisse von Flaschenzügen und ihrem Aufbau,
  • sichere Anwendung von PSA gegen Absturz



Ausbildung zum Aufsichtführenden Höhenarbeiter nach FISAT Level 3

  • detaillierte Kenntnis der einschlägigen Terminologie,
  • sehr gute Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen für Arbeiten in Höhen und absturzgefährdeten Bereichen mit den wichtigsten Aussagen der Regelwerke, insbesondere der Voraussetzungen für das eingesetzte Personal,
  • Kenntnisse über die relevanten Teilbereiche SZP in der BetriebsSicherheitsVerordnung, TRBS 2121 Teil 3, DGUV Information 201-018 (ehemals BGI 772), DGUV Regel 112-198/ 112-199 und der aktuellen Sicherheitsrichtlinien des FISAT,
  • Kenntnisse über die Anforderungen an die Baustellenvorbereitung / Einsatzplanung,
  • Kenntnisse über die Anforderungen an den Betrieb einer Baustelle mit seilunterstützten Arbeitsverfahren bzw. der Aufsichtsführung,
  • detaillierte Kenntnisse über die Erstellung einer Einsatzplanung mit Gefährdungsermittlung, die Fähigkeit der Gefahrenanalyse / Gefährdungsermittlung und dem Erstellen einer Betriebsanweisung,
  • Fähigkeit allgemeine und spezifische Belehrungen durchführen zu können,
  • detaillierte Kenntnisse über Material/Ausrüstung, dessen Auswahl und seiner spezifischen Eigenschaften, insbesondere auch von Zubehör und eingesetztem Hilfsgerät,
  • Kenntnisse der Knotenkunde,
  • Kenntnisse zur Beurteilung von Ankerpunkten und der notwendigen Anschlagtechniken; incl. der Kenntnis über transportable Anker und Befestigungen,
  • Kenntnisse der Sturzphysik und der Sicherungstechnik,
  • Kenntnisse medizinischer Aspekte,
  • Rettung nach unten, Rettung nach oben, Rettung aus unwegsamen Konstruktionen, Rettung über Zwischenverankerungen/Seilverlängerungen, Rettung aus Seilbahnsystemen,
  • Rettungsplanung und Umsetzung vor Ort,
  • erweiterte Kenntnisse Flaschenzugsysteme,
  • Fremdsicherung, Vorstiegstechniken,
  • sichere Anwendung von PSA gegen Absturz




 




 Zulassungsvoraussetzungen

PSAgA Anwender

1. Die/der AnwärterIn muss mindestens 18 Jahre alt sein.
2. Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
3. Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.



Zulassungsvoraussetzungen Level 1, Höhenarbeiter

1. Die/der AnwärterIn muss mindestens 18 Jahre alt sein.
2. Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
3. Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.



Zulassungsvoraussetzungen Level 2, Höhenarbeiter

1. Die/der AnwärterIn muss mindestens 18 Jahre alt sein.
2. Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
3. Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
4. Die/der AnwärterIn muss die Prüfung Level 1 erfolgreich abgelegt haben. Die Gültigkeit der Qualifikation im Level 1 darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
5. Bisher geleistete Einsatzzeiten als Höhenarbeiter Level 1 werden dokumentiert. Mindesteinsatzzeiten sind nicht nachzuweisen.



Zulassungsvoraussetzungen Level 3, Aufsichtführender Höhenarbeiter

1. Die/der AnwärterIn muss mindestens 21 Jahre alt sein.
2. Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
3. Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
4. Die/der AnwärterIn muss die Prüfung Level 2 erfolgreich abgelegt haben. Die Gültigkeit der Qualifikation im Level 2 darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
5. Zwischen der Prüfung Level 2 und der Prüfung zum Aufsichtführenden Höhenarbeiter müssen mindestens 12 Monate liegen.


 
 
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